
Fahrzeugart:
Mofa
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne
Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die
Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere
Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter: 15
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Die Mofaprüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des
klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
| Theoretische Ausbildung |
Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunde zu je 90 Min.) |
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| Grundunterricht |
6 |
| Praktische Ausbildung |
| bei Einzelausbildung |
mindestens 90 Minuten |
| bei Gruppenausbildung |
mindestens 180 Minuten pro Gruppe
Gruppe max. 4 Personen
für jeweils 2 Teilnehmer 1 Mofa
Gruppenausbildung nicht im öffentlichen Straßenverkehr |
Besonderheiten: Die Bewerber um eine Mofaprüfbescheinigung
sollen in einem gesonderten Kurs, der für alle Teilnehmer einer Lerngruppe
gleichzeitig beginnt und endet, ausgebildet werden. Kommt ein solcher
gesonderter Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl (weniger als 5) nicht
zustande, dürfen die Bewerber um eine Mofaprüfbescheinigung ausnahmsweise
zusammen mit Bewerbern um die Klasse M, A1 oder A ausgebildet werden. Auch in
diesem Fall muss eine praktische Ausbildung von mindestens 90 Minuten
durchgeführt werden.
| Preis der Ausbildung |
| Grundbetrag (schließt Vorstellung zur Prüfung und praktische
Ausbildung ein) |
110,00 € |
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