
Fahrzeugart:
Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h;
landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen
a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h,
auch mit Anhänger
Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für
die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für
solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18.
Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h
erteilt.
Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbh 60 km/h
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, M, S
| Theoretische Ausbildung |
Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunde zu je 90 Min.) |
Vorbesitz einer anderen Klasse |
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ohne |
mit |
| Grundunterricht |
12 |
6 |
| Klassenspezifischer Unterricht |
6 |
6 |
| Gesamt |
18 |
12 |
| Praktische Ausbildung |
| Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - keine Sonderfahrten
Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung
auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird. |
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