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Fahrzeugart:
Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 32 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen

a) Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger

Bedingung: Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Mindestalter: 16 für bbH 40 km/h, 18 für bbh 60 km/h
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, M, S

Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunde zu je 90 Min.)

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit

Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

6

6

Gesamt

18

12

Praktische Ausbildung
Grundausbildung und Prüfungsvorbereitung - keine Sonderfahrten

Die Fahrerlaubnis wird ohne Beschränkung erteilt, wenn die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit automatischer Kraftübertragung abgelegt wird.

  Klasse A - unbeschränkt  
  Klasse A - beschränkt  
  Klasse A1  
  Klasse M  
  Klasse B  
  Klasse BE  
  Klasse C  
  Klasse CE  
  Klasse T  
  Klasse L  
  Preisliste  

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