
Fahrzeugart:
Kombinationen aus Pkw oder leichtem Lkw mit etwas größeren Anhängern
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern,
die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.
Mindestalter: 18
Beim begleitenden Fahren: 17
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: B
Beinhaltet Klasse: L, M, S
| Theoretische Ausbildung |
| Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben. |
| Praktische Ausbildung |
| Mindestumfang der Sonderfahrten |
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| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
3 |
| Schulung auf Autobahnen |
1 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
1 |
| Gesamt |
5 |
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