
Fahrzeugart:
Pkw und leichte Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8
Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
-
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht
übersteigt oder
-
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des
ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der
Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter: 18
Beim begleitenden Fahren: 17
Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer: 17
(nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, M, S
| Theoretische Ausbildung |
Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunde zu je 90 Min.) |
Vorbesitz einer anderen Klasse |
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ohne |
mit |
| Grundunterricht |
12 |
6 |
| Klassenspezifischer Unterricht |
2 |
2 |
| Gesamt |
14 |
8 |
| Praktische Ausbildung |
| Mindestumfang der Sonderfahrten |
|
| Schulung auf Bundes- oder Landstraßen |
5 |
| Schulung auf Autobahnen |
4 |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit |
3 |
| Gesamt |
12 |
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