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Fahrzeugart: Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

  1. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder

  2. die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter: 18
Beim begleitenden Fahren: 17
Bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer: 17
(nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung)
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: L, M, S

Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunde zu je 90 Min.)

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit

Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

2

2

Gesamt

14

8

Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten  
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

Schulung auf Autobahnen

4

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

Gesamt

12

  Klasse A - unbeschränkt  
  Klasse A - beschränkt  
  Klasse A1  
  Klasse M  
  Klasse B  
  Klasse BE  
  Klasse C  
  Klasse CE  
  Klasse T  
  Klasse L  
  Preisliste  

 

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