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Fahrzeugart: Schwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer bbH von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis Klasse A - unbeschränkt - wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A - beschränkt -
2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres.

Mindestalter: 25*
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: bis 25. Lebensjahr.: A - beschränkt, ab 25. Lebensjahr: NEIN
Beinhaltet Klasse: A1, M

Theoretische Ausbildung
Mindestumfang des Theorieunterrichts
(Doppelstunde zu je 90 Min.)

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit

Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

4

4

Gesamt

16

10

Praktische Ausbildung
Mindestumfang der Sonderfahrten

Vorbesitz einer anderen Klasse

ohne

mit A1 oder A beschr.*

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen

5

3

Schulung auf Autobahnen

4

2

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit

3

1

Gesamt

12

6

*vor Ablauf der zweijährigen Frist (§ 6 Abs. 2 Satz 1 FeV)

  Ergänzende Erläuterungen zu den Klassen A, A1 und M

  Klasse A - unbeschränkt  
  Klasse A - beschränkt  
  Klasse A1  
  Klasse M  
  Klasse B  
  Klasse BE  
  Klasse C  
  Klasse CE  
  Klasse T  
  Klasse L  
  Preisliste  

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